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Beantragung der Forschungszulage.

Aber wie?

Beantragung der Forschungszulage.

Aber wie?

Durch das am 14.12.2019 von der Bundesregierung verabschiedete Forschungszulagengesetz (FZulG) wird jetzt auch die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Deutschland steuerlich begünstigt und dem europäischen Wettbewerbsumfeld angepasst.

Die Förderung der Innovations- und Experimentier-Aktivitäten insbesondere des Mittelstandes soll die Unternehmen zukunftsfähig ausrichten, deren Wettbewerbsfähigkeit und somit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Das Team der ITS Förderberatung in Österreich identifiziert seit 12 Jahren erfolgreich förderwürdige Projekte, erstellt technische Dokumentationen und verfasst Anträge auf Forschungszulage. Diese kompakte, praxisbasierte Expertise navigiert auch Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte fundiert und professionell zur im Forschungszulagengesetz geregelten steuerlichen Begünstigung Ihres FuE-Risikos.

Die Gesamtausgaben (Unternehmen und Staat) in 2019 für FuE betrugen gemessen am Bruttoinlandsprodukt 3,17 %. Die Bundesregierung hat als Ziel 3,5 % formuliert, zu erreichen bis 2025. Laut der Industrieländerorganisation OECD belegt Deutschland den dritten Platz und gehört bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung zur Weltspitze.

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Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel.

Finden Sie immer die passende Förderung - ITS possible

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